Baubegriffe

 

 

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Wie wir immer wieder bei Gesprächen mit Bauherren feststellen, sprechen wir Bauleute teilweise "Fachchinesisch", welches nicht immer von allen Laien verstanden wird. Wir versuchen mit dieser Seite dem interessierten Laien gewisse Begriffe zu erläutern, damit er sich besser im Dschungel der Baubegriffe zurechtfindet.

Wenn Sie uns ein Mail mit einer Frage schicken, können wir vielleicht auch Ihre Frage demnächst einmal behandeln und allen Laien zugänglich machen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Schicken Sie Ihre Fragen an: urs-tischhauser@aut.ch

 
Begriffe oder "Bauchinesisch" für interessiert Laien und künftige Profis
 
Geschossfläche (GF)
Bruttogeschossfläche (BGF)

Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene Grundrissfläche einschliesslich der Konstruktionsfläche. (Innen- und Aussenmauern des Gebäudes) Diese kennt man auch unter dem Namen Bruttogeschossfläche.

   
Nettogeschossfläche (NGF)

Die Nettogeschossfläche ist die Geschossfläche ohne die Konstruktions-fläche. (Innen- und Aussenmauern)

   
Nutzfläche (NF)

Die Nutzfläche ist der Teil der Nettogeschossfläche, welcher dem eigent-lichen Zweck des Gebäudes dient und entsprechend genutzt werden kann. Zusammen mit der Verkehrsfläche und der Funktionsfläche bildet die Nutzfläche die Nettogeschossfläche.

   
Hauptnutzfläche (HNF)
Nettowohnfläche (NWF)

Die Hauptnutzfläche ist die aussagekräftigste Flächenart. Dies ist der Teil der Nutzfläche , welche dem Zweck des Gebäudes dient. Im Gegensatz zur Nutzfläche sind die Nebennutzflächen darin nicht eingerechnet. Bei Wohnbauten wird diese oft auch Nettowohnfläche genannt.

   
Nebennutzfläche (NNF)

Die Nebennutzfläche ist die Fläche der Räume, welche als Nebenräume genutzt werden. (Beim Wohnen zB. Waschküche, Keller, Schutzraum etc.)

   
Verkehrsfläche (VF)

Die Verkehrsfläche umfasst die Fläche, welche für die Erschliessung des Gebäudes notwendig ist. (Beim Wohnen z.B. Treppenhaus, Korridor ausserhalb der einzelnen Wohnung, Liftanlage etc.)

   
Funktionsfläche (FF)

Die Funktionsfläche umfasst die Fläche, welche spezifischen Nutzungen vorbehalten ist (Beim Wohnen z.B. Heizöltankraum, Lüftungsschacht, etc.)

   
Grundstückgewinnsteuer

 

Bei Veräusserung einer Immobilie partizipiert Vater Staat am erzielten Gewinn. Der Steuerertrag kommt der Kommune in welcher das Objekt liegt zugute. Im Kanton Zürich beträgt der Steuersatz für Gewinne über 100'000 volle 40%. Bei den ersten 100'000 CHF Gewinn liegt der Steuersatz progressiv zwischen 10 - 40%. Bei einer Besitzdauer unter einem Jahr wird ein Zuschlag von 50% erhoben. Bei einer unter zwei Jahren von 25%. Bei einer Besitzdauer über 5 Jahren gibt es Rabatt. Maximaler Rabattsatz ist 50% nach einer Dauer von 20 Jahren.

 

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